
Gesamtarbeitsvertrag
Der Freiburger Gesamtarbeitsvertrag gilt für sämtliche Arbeitnehmer die hauptsächlich oder nebenbei Arbeiten im Dienste der Waldwirtschaft verrichten oder verrichten lassen, sowie für alle Angestellten dieser Unternehmungen. Die Bestimmungen dieses Gesamtarbeitsvertrags gelten ebenfalls für Temporär- und Personalverleihunternehmungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Paritätische Kommission der freiburgischen Waldwirtschaft.
Hier können Sie den Gesamtarbeitsvertrag und den Zusatz Gesamtarbeitsvertrag herunterladen.
Mitglieder paritätische Kommission Gesamtarbeitsvertrag
Vertreter Forstpersonal | Michaël Pachoud | Ralph Malzach |
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Vertreter Forstunternehmer | Helena Druey | Fabrice Grandjean | |
Vertreter WaldFreiburg | Thierry Sottas | Fritz Burkhalter | |
Vertreter Gewerkschaft Syna | Thierry Jaquet | Mélanie Glayre |